Zusammenfassung
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 hat für
Psycholog*innen die Erlangung der Approbation und Fachkunde in
Psychotherapie grundlegend geändert. Darüber hinaus wurden
zwischenzeitlich mit den Bereichsweiterbildungen Sozialmedizin für
Psychotherapeut*innen, Spezielle Schmerzpsychotherapie und Spezielle
Psychotherapie bei Diabetes drei für die medizinische Rehabilitation
bedeutsame Bereichsweiterbildungen geschaffen. Der Artikel stellt den neuen
Approbationsstudiengang sowie die Anforderungen an die Gebiets- und
Bereichsweiterbildungen vor. Diskutiert werden Chancen und Herausforderungen, die
sich hieraus für Rehabilitationseinrichtungen ergeben. Abschließend
werden konkrete Hinweise zur Umsetzung und den damit verbundenen finanziellen
Aufwendungen gegeben.